Private Equity Essentials

Wie wird LIQID Private Equity besteuert?

Geschrieben von Henning Ohlsen | Dec 1, 2022 3:48:57 PM

Die Prozesse hinter LIQID Private Equity sind für Anleger komfortabel gestaltet. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Anlegers. Diese benennen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung ihre Fondsbeteiligung. Eine Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft auf den einzelnen Anleger erfolgt dann automatisch über die Finanzämter (gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung).

Die steuerliche Behandlung kurz zusammengefasst: Anleger erzielen voraussichtlich gewerbliche Einkünfte. Gewinne aus Private-Equity-Beteiligungen sind fast ausschließlich Veräußerungsgewinne. Diese müssen von Privatpersonen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu 60 Prozent mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dies führt bei einem typischen Anleger (mit Grenzsteuersatz von 42 Prozent) zu einer Steuerbelastung von 26,38 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag). Bei Vermögensverwaltenden GmbHs unterliegen nur fünf Prozent der Veräußerungsgewinne der Körperschaftssteuer. Hier ergibt sich eine Steuerbelastung von circa 0,8 Prozent (bzw. circa 1,5 Prozent im Falle von gewerbesteuerpflichtigen GmbHs).

Eine ausführliche Einschätzung zur Besteuerung der Einkünfte aus LIQID Private Equity finden Sie in den Informationsdokumenten im Teil Steuerliche Grundlagen für deutsche Anleger. Die ultimative Einschätzung der Natur von Körperschaften und Gewinnen obliegt den Finanzämtern. Änderungen in Steuerrecht und Steuersätzen können jederzeit erfolgen.

Bitte beachten Sie: LIQID erbringt keine Steuerberatung. Für Beratung hinsichtlich der Einkünfte aus der Fondsbeteiligung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Einkommenssituation konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.